Hinweisgeberschutzgesetz
FUNKE SOLUTION GMBH & CO. KG
Hinweisgeberschutzgesetz
Was ist das überhaupt und wozu brauchen wir es?
Wahrscheinlich können Sie mit dem Begriff Whistleblower (Veröffentlicher von vertraulichen und internen Informationen, Beispiel: die Kassiererin im Supermarkt bemerkt, dass der Filialleiter abgelaufene Lebensmittel umetikettiert) mehr anfangen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen sogenannte Whistleblower, also Hinweisgeber, geschützt werden. Auf europäischer Ebene wurde eine Richtlinie erlassen, die die Whistleblower schützt – diese Richtlinie hätte mit Frist zum 17.12.2021 in Deutschland umgesetzt werden müssen, aber das ist noch nicht passiert. Das bedeutet jetzt – in einigen Fällen kann sie unmittelbar gelten.

Im Rahmen der Expansion und Umstrukturierung unseres Unternehmens haben wir einen Bereich für eine Meldestellen Beauftragung eingerichtet, ausgebildet und bieten Ihnen die Möglichkeit, anonym und datenschutzkonform mit diesen Hinweisen umzugehen – wir kümmern uns um die Entgegennahme von Hinweisen, die Erstberatung und wenn Sie möchten, auch um das Verfahren. Natürlich ist unser Mitarbeiter auf diesem Gebiet TÜV geschult und mit dem Datenschutz in besonderer Weise vertraut.
Sie sind bereits Kunde bei uns, dann können wir Ihnen folgendes Paketangebot DSB oder ISB + Meldestelle machen:
In der Richtlinie ist folgendes geregelt: Alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und weiterhin alle Behörden sind seit Dezember 2021 dazu verpflichtet, eine interne und neutrale Meldestelle zur Entgegennahme von Meldungen und Übernahme eines Folgeverfahrens für Hinweisgeber einzurichten. Ab Dezember 2023 trifft dies auch alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Die Meldestelle dient dem Schutz der Arbeitnehmer, Praktikanten oder auch Vorständen vor Vergeltungsmaßnahmen bei Hinweismitteilungen über wichtige und vertrauliche Informationen. Zusätzlich soll die Identität der Hinweisgeber geschützt werden, sodass es besonders wichtig ist, die Meldestelle professionell und gezielt aufzubauen. Um eine solche interne Meldestelle umzusetzen, müssen Sie eine neutrale Person dafür qualifizieren, mit den Meldungen umzugehen und das Verfahren durchzuführen. Diese Person muss auf neutraler Ebene ihren Auftrag erfüllen.
Wir stellen Ihnen einen neutralen Umgang für die Meldungen zur Verfügung. Wir nehmen die Hinweise entgegen und bestätigen den Eingang. Das Verfahren können Sie nach Ihrem Belieben gestalten: entweder stellen Sie uns einen neutralen Berater zur Verfügung, der das Verfahren übernimmt oder wir übernehmen die Beratung optional nach Aufwand und kümmern uns um das Verfahren.
zusätzlich zu Ihrem bisherigen Beitrag:
50 – 100 Mitarbeiter –> 40,00€/Monat
100 – 250 Mitarbeiter –> 80,00€/Monat
ab 250 Mitarbeiter nach Aufwand Neukunden (Meldestellennutzung) Die Erstinitialisierung (nur bei Neukunden) beträgt zusätzlich –> 200€.
50 – 100 Mitarbeiter –> 100,00€/Monat
100 – 250 Mitarbeiter –> 200,00€/Monat
ab 250 Mitarbeiter nach Aufwand
Es bestehen – wie üblich – keine Mindestvertragslaufzeiten, Vertrauen ist die beste Vertragslaufzeit.
Neben dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde das neue Lieferkettengesetz wurde verabschiedet und kommt. Wesentliche Informationen dazu:
– Das neue Lieferkettengesetz soll den Schutz der Menschenrechte schützen
– Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen
– Unternehmen müssen u.a. Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten
– Geltung ab 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten, später ab 1000 Beschäftigten
Die Verletzung von Menschenrechten bei weltweiten Lieferketten insbesondere im Handel und der Produktion ist bereits umfassend bekannt geworden. Hierzu zählt vor allem die Kinderarbeit, die Ausbeutung, die Diskriminierung, die Umweltzerstörung und fehlende Arbeitsrechte. Deutsche Unternehmen verdienen an dem Anteil, der in anderen Teilen der Welt erarbeitet wird, sodass sie auch dafür Verantwortung tragen, dass die Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette beachtet werden. Durch das neue Lieferkettengesetz („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“) sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, dieser Verantwortung besser nachzukommen.